Die Nationalflagge der Ukraine ist gelb und blau.
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Informationen und Hinweise für Sie und Ihr UnternehmenAktuelle Informationen zum Ukraine-Krieg

Der Krieg in der Ukraine bewegt die Menschen in Deutschland. Die Gemeinschaft reagiert mit Sanktionen gegen Russland und Belarus. Millionen Menschen sind auf der Flucht und kommen auch in Deutschland an. Für uns Anlass, um für Sie und Ihr Unternehmen wichtige Informationen zusammenzustellen.

Nachfolgend finden Sie folgende Rubriken:

  • Aktuelle Kurznachrichten
  • Arbeitsrechtliche Aspekte für Unternehmen
  • Auswirkungen des Krieges auf den Im- und Export
  • Fachkräfte aus der Ukraine
  • Handwerk hilft Ukraine


Kontaktmöglichkeiten

recht@hwk-koblenz.de

 0261 398-200

Aktuelle Kurznachrichten

Ab sofort können Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.
Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, sodass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte beigefügtem ZDH Rundschreiben.
Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm für vom Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen sind gestartet.
Auf seiner neuen Übersichtsseite hilft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ukrainischen Geflüchteten bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung. Das Angebot ist in vier Sprachen verfügbar. 
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht steuerliche Erleichterungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Eine Übersicht sowie das Rundschreiben finden Sie hier: 
Ukraine-Krieg: Deutschlands Abhängigkeit vom russischen Diesel, Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), 03.03.2022
Russland ist ein wichtiger Lieferant für Diesel: Fast 15 Prozent des hierzulande vertankten Diesels stammen aus russischen Raffinerien. Damit hat der Krieg starke Auswirkungen auf den Dieselpreis. Den vollständigen Artikel finden Sie hier:  Ukraine-Krieg: Deutschlands Abhängigkeit vom russischen Diesel - Institut der deutschen Wirtschaft (iwkoeln.de)

Arbeitsrechtliche Aspekte für Unternehmen

Viele Menschen aus der Ukraine suchen in Deutschland Zuflucht. Damit stellt sich auf mittlere Sicht die Frage nach der Integration auch in den Arbeitsmarkt. Des Weiteren sind arbeitsrechtlich Fragen bei der Einberufung von Mitarbeitern zum Wehrdienst sowie zur Kurzarbeit aufgrund von Lieferengpässen und Produktionsstopps zu berücksichtigen. Hierzu nachfolgende Infos.

Informationen zu Visaanträgen von Geflüchteten sowie zu pandemiebedingten Einreisefragen finden Sie hier: FAQ des BMI.

Zuständig sind die Ausländerbehörden vor Ort Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz - Seite 2 (ortsdienst.de) sowie die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz mit ihren Netzwerken Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz - ZAB (kaiserslautern.de).

Achtung: Das Bundesministerium des Inneren hat eine Verordnung zur Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels veröffentlicht. Die Befreiung gilt bis zum 31. August 2022. Der Antrag kann aber gestellt werden und ist notwendig, damit eine Beschäftigung aufgenommen werden kann. 

Die Grundlage für schnelle Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete sind bereits in Kraft getreten (Massenzustrom-Richtlinie).Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch § 24 AufenthG. Geflüchtete können so unbürokratisch ohne Einzelfallprüfung einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten.

Danach gilt:

Der Arbeitsmarktzugang (auch zur betrieblichen Ausbildung) ist damit ohne Einschränkung mit Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 4a Abs. 2 AufenthG möglich.

Es muss allerdings ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Eine Liste der Ausländerbehörden finden Sie hier: Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz (ortsdienst.de).

Bis zur endgültigen Entscheidung werden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt.

  • Mit der Fiktionsbescheinigung, später dem Aufenthaltstitel erhalten Geflüchtete die Erlaubnis zum Arbeiten, indem diese Dokumente den Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ erhalten.
  • Damit ist ein Arbeiten in Deutschland ohne Einschränkungen möglich. Die Arbeit kann sofort aufgenommen werden.
  • Dauer des Aufenthaltstitels gilt ein Jahr und kann auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.

Allgemeine Bürgeranfragen zum Aufenthaltsgesetz beantwortet auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter folgender Telefonnummer: 0911 943-0.

Der Bürgerservice ist außerdem per E-Mail erreichbar: info.buerger@bamf.bund.de.

Die Anschrift lautet:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Zum Thema Fachkräfteeinwanderung finden Sie Infos hier: Berufsanerkennung - Handwerkskammer Koblenz (hwk-koblenz.de)

Mit dem Aufenthaltstitel sind weitere Rechte verbunden:  

  • Der Zugang zu Integrationskursen ist nach § 44 Abs. 4 AufenthG möglich.
  • Wenn der Lebensunterhalt nicht selbstständig gesichert werden kann, sind eine Lebensunterhaltssicherung nach derzeitigem Informationsstand durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und beraterische Betreuung sowie ggf. aktive Leistungen im Rechtskreis des SGB III möglich. 
  • Der Zugang zum Asylverfahren steht offen. Es kann im weiteren Verlauf eines Aufenthalts in Deutschland sinnvoll sein, einen Asylantrag zu stellen, auch wenn ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG besteht. Nach der Anerkennung eines Schutzstatus gelten andere rechtliche Regelungen mit Blick auf eine Verfestigung des Aufenthalts oder den Familiennachzug.
  • Geflüchtete unter 18 Jahren haben Zugang zum Bildungssystem.

Die Rechte können in dem Mitgliedstaat in Anspruch genommen werden, der den Aufenthaltstitel erteilt hat.

Es gelten die allgemeinen Regelungen des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts der Sozialversicherung sowie die Mindestlohnregelungen und die übrigen arbeitsrechtlichen Ansprüche.

Es ist also die normale Meldung zur Sozialversicherung abzugeben.

Eine kurzfristige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst über 450 (geplant 520) EUR bewirkt keine Versicherungsfreiheit, da die Beschäftigung berufsmäß0ig ausgeübt wird. Denn die Beschäftigung ist für die Geflüchteten grundsätzlich nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Sozialversicherungsnummer kann vom Arbeitgeber über das Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net angefordert werden.

Die Steueridentnummer sollte im Zusammenhang mit der Meldung bei den Meldebehörden erstellt worden sein. Falls nicht, kann das Wohnsitzfinanzamt auf Antrag eine Papierbescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen.

Infos auch in ukrainischer Sprache zur Rentenversicherung erhalten Sie hier

Sowohl Mitarbeiter ukrainischer als auch polnischer Abstammung können unter Umständen in ihrem Heimatland zum Wehrdienst herangezogen werden. In diesem Fall sind besondere Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes einschlägig: 

  1. Ruhen des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis ruht. Der Beschäftigte muss hierzu seinen Einberufungsbescheid beim Arbeitgeber vorlegen.
  2. Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung: Es gibt einen besonderen Kündigungsschutz. Nur außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund sind möglich.
  3. Urlaub: Der Erholungsurlaub kann für jeden vollen Kalendermonat, den der Arbeitnehmer Wehrdienstleistet um ein Zwölftel gekürzt werden.
  4. Weitere Regelungen werden im Arbeitsplatzschutzgesetz unter anderem getroffen zu den Themen Gewährung von Sachbezügen, Zurverfügungstellung von Wohnraum, Anrechnung von Wehrdienst- und Wehrübungszeiten.
  5. Sozialversicherungsrecht: Mit der Einberufung wird der Beschäftigte den Rechtsvorschriften des einberufenden Staates unterstellt. Der Arbeitgeber muss daher den Beschäftigten für die Zeit des Wehr- oder Reservedienstes bei der Sozialversicherung abmelden. Für mitversicherte Familienangehörige bestehen Weiterversicherungsmöglichkeiten. Die Beschäftigten sollten hierzu Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufnehmen.
    Sofern die Beschäftigten aus anderen Gründen, z.B. Abbau von Überstunden weiterhin Arbeitsentgelt erhalten, bleibt das Beschäftigungsverhältnis und damit auch die Versicherungspflicht aufrechterhalten. Es entstehen für den Arbeitgeber keine Meldepflichten. In diesen Fällen bleibt auch der über die Familienversicherung vermittelte Versicherungsschutz der Familienangehörigen in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.      

Für Deutsche, die sich noch in der Ukraine aufhalten, hat das Auswärtige Amt eine Krisenhotline eingerichtet unter +49 30 5000 3000. 

Eine sog. Arbeitslohnspende zugunsten von Hilfen für die Menschen in der Ukraine, wie sie im Rahmen der Flutkatastrophe genutzt werden konnte, ist für die Ukrainekrise nicht möglich.

Zu den Spendenmöglichkeiten siehe unten unter „Handwerk hilft Ukraine“.

Bei vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen kann ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen, wenn die Arbeitsausfälle auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. 
Wenn aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine Zulieferer ausfallen, Aufträge oder Absatzmärkte wegfallen oder wegen ausbleibender Rohstofflieferungen die Produktion im Betrieb gehemmt wird, kann Kurzarbeit vereinbart und Kurzarbeitergeld gewährt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. FAQ der Bundesagentur für Arbeit). 
Zur Begründung müssen Sie darlegen, wie die Auswirkungen in Ihrem Betrieb sind und inwiefern die Ukraine-Krise den Arbeitsausfall verursacht (z. B. welche Tätigkeiten können nicht mehr ausgeführt werden).
In diesen Fällen gelten ebenfalls die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld.



Auswirkungen auf den Im- und Export

Die wirtschaftlichen Folgen der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine und die verschiedenen Sanktionen treffen weltweit den Im- und Export vieler Unternehmen. Davon betroffen sind auch viele deutsche Handwerksbetriebe. Daher müssen sich die Betriebe umfassend informieren und prüfen, ob und wie sie handeln müssen

Die russische Anerkennung der Unabhängigkeit der ostukrainischen Gebiete und das militärische Vorgehen Russlands stellt nach den Informationen des Auswärtigen Amtes einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die EU-Außenministerinnen und Außenminister haben weitreichende Sanktionen neben diplomatischen Bemühungen abgestimmt. Die Maßnahmen richten sich gegen Russland und Belarus und führen zu Einschränkungen im Warengüter-, Zahlungs- und Personenverkehr.

Abstimmung in der Russlandkrise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

Über die aktuelle Situation in der Ukraine finden Sie Informationen auf der Sonderseite des Auswärtigen Amtes.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert zum Russland-Embargo. Bei beabsichtigten Ausfuhrvorhaben und Fragen zur Einstufung von Gütern ist die tagesaktuelle Information auf der Internetseite des BAFA zu empfehlen.

Für telefonische Anfragen hat das BAFA eine Hotline unter 06196 / 908-1237 eingerichtet.

Bezüglich Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine hat das BAFA ein Infoblatt erstellt.

Die Wirtschaft ist weltweit durch den Russland-Ukraine-Konflikt betroffen, da es nicht nur Sanktionen gegen Russland und Belarus gibt, sondern auch Gegensanktionen.

Antworten auf Fragen zu Russland-Sanktionen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter  BMWK - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen

Der Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (OA) veröffentlicht regelmäßige Updates über Sanktionen. Sie finden sie hier.

Ebenso informiert Germany Trade & Invest (GTAI), die Gesellschaft der Bundesrepublik für Außenwirtschaft und Standortmarketing, über Sanktionen unter hier

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer

sowie der Deutsch-Ukrainischen Außenhandelskammer

und der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus.

Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) betreibt ein Telekommunikationsnetz, das weltweit von Banken genutzt wird. Deutschland hat gemeinsam mit der EU die Möglichkeiten finanzieller Transaktionen mit und in Russland durch den SWIFT-Teilausschluss russischer Banken stark eingeschränkt.

Solidarität mit der Ukraine | Bundesregierung

Umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der deutsch-russischen Außenhandelskammer unter

Q&A: Finanztransaktionen mit und in Russland (ahk.de)

Aktuelle laufende Geschäftsbeziehungen mit Partnern in dem Krisengebiet und insbesondere der Abschluss neuer Verträge sind kritisch zu prüfen. Die Wirtschaftssanktionen können gravierende Folgen haben. So drohen beispielsweise Strafen bei Verstößen gegen die Sanktionen. Eine umfassende Information ist dringend zu empfehlen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert unter sanktionen-der-eu-gegen-russland.pdf (bmwi.de)

und das das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter BAFA - Russland

Auch Länder außerhalb der EU haben Sanktionen gegen Russland verhängt und Gegensanktionen können Einfluss auf die Geschäftsbeziehungen haben.

Eine Auswirkung kann außerdem durch die Störung von Lieferketten und beim Einsatz ausländischer Subunternehmer eintreten.

Zu prüfen ist insbesondere,

  • ob güterbezogene Sanktionen eine Ausfuhr unmöglich machen (Betroffen sind nicht nur militärisch genutzte Produkte, sondern beispielsweise auch Güter, die der Modernisierung der russischen Informations- und Ölindustrie dienen)
  • ob personenbezogene Sanktionen vorliegen und der Empfänger in Russland oder Belarus einem Embargo unterliegt
  • ob eine Einschränkung des Zahlungsverkehrs aus dem Krisengebiet oder in das Krisengebiet durch den SWIFT-Teilausschluss besteht

Durch den russisch-ukrainischen Konflikt können Probleme und Leistungsstörungen innerhalb von vertraglichen Beziehungen eintreten (Unmöglichkeit der Leistung und/oder Gegenleistung, Verzögerungen der Leistung, Lieferkettenprobleme, usw.).

Maßgebend sind die konkret abgeschlossenen vertraglichen Regelungen. Probleme entstehen, wenn ein Vertrag eine Verpflichtung zu einer Lieferung eines auf der Sanktionsliste stehenden Gutes vorsieht. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Verbindung setzen und anwaltlichen Rat einholen.

Für telefonische Anfragen hat das BAFA eine Hotline unter 06196 / 908-1237 eingerichtet.

Es dürfte sich bei der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine um einen Akt höherer Gewalt im Sinne des internationalen Vertragsrechts handeln. Bei Verträgen ist zu prüfen, ob eine Force-majeur-Klausel, das heißt, eine Klausel für den Fall höherer Gewalt, enthalten und was darin geregelt ist.

Das deutsche Recht sieht in § 313 Abs. 1 BGB eine Regelung vor, wonach eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann, wenn sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend geändert haben und die Parteien den Vertrag nicht oder anders geschlossen hätten, wenn sie dies gewusst hätten. Wenn eine Vertragsanpassung nicht möglich oder unzumutbar ist, kommt ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Ob tatsächlich eine relevante Störung und ein Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Für aktuell abzuschließende Verträge sollte sorgfältig abgewogen werden, ob der Vertragsschluss wirklich sinnvoll ist. In jedem Fall empfiehlt sich eine Klausel, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen des Vertrages unter die aufschiebende Bedingung gestellt wird, dass das BAFA die erforderliche Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, Weitergabe und Ausfuhr der vertragsgegenständlichen Leistungen erteilt.



Fachkräftegewinnung durch Geflüchtete

Die Grundlage für schnelle Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete sind bereits in Kraft getreten (Massenzustrom-Richtlinie). Tipps und Informationen zu Rekrutierung und Integration finden Sie nachfolgend:

  • In vielen Fällen ist die Qualifikation der Geflüchteten sehr gut – da die Abschlüsse jedoch anders bezeichnet sind, empfehlen wir, bei einer Stellenanzeige auf die Kenntnisse und Fertigkeiten und nicht auf den Abschluss abzustellen. Für eine entsprechende Einschätzung der Bewertung von Abschlüssen helfen wir gerne weiter. Bitte wenden Sie sich an: Berufsanerkennung - Handwerkskammer Koblenz (hwk-koblenz.de)
  • Damit Ihre Anzeige auch von ausländischen Arbeitskräften gefunden werden kann, veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auf Englisch oder im besten Fall Ukrainisch
  • Bieten Sie - wenn möglich - flexible Arbeitsmodelle an, so dass Mütter sich um ihre Kinder kümmern können.
  • Bieten Sie Unterstützung für den Weg zur Arbeit an.

Es gibt mittlerweile bereits einige Stellenbörsen, die sich auf Geflüchtete spezialisiert haben. Folgende Stellenbörsen seien hierbei beispielshaft genannt. Die Aufstellung ist nicht abschließend und stellt auch keine Empfehlung dar.

Viele Geflüchtete verfügen bereits jetzt über gute Englischkenntnisse und eventuell auch bereits über Deutschkenntnisse. Dennoch sind gute Sprachkenntnisse ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Eingliederung in Betriebe. Deswegen unser Rat: Unterstützen Sie Ihre potenziellen neuen Mitarbeiter, diese Kenntnisse zu erwerben. Regionale Sprachschulen finden Sie meistens auf den Internetseiten Ihrer Kommune.

Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet ausführliche Informationen zu Integrationskursen und regionalen Angeboten.



Handwerk hilft Ukraine

Die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und ZDH haben zur Koordinierung von Ukraine-Hilfen die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen: Unter www.WirtschaftHilft.info erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu bedarfsgerechtem Spenden, zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und zu den Auswirkungen auf Betriebe und Beschäftigte. Wenn Sie Hilfsaktionen planen oder sich in anderer Form engagieren, teilen Sie dieses Engagement über die sozialen Medien unter den Hashtags #WirtschaftHilft und #UnternehmenVerantwortung, um mehr Reichweite für die Unterstützung Ihrer Aktionen zu gewinnen und um andere zum Mithelfen zu motivieren.

  • Ihre Geldspende hilft über die von 11 Wohlfahrtsverbänden gemeinsam getragenen Aktion Deutschland hilft. Bei Spenden an andere Organisationen achten Sie bitte auf das Qualitätssiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI).
  • Sachspenden sind sinnvoll zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine, die bereits hier angekommen sind. Ob betriebliche Sachspenden steuerlich anerkannt werden können, muss noch durch das Bundesfinanzministerium geprüft werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Für eine begrenzte Zeit haben ukrainische Flüchtlinge Zugang zu Sozialleistungen und eine medizinische Grundversorgung. Nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verweist § 24 AufenthG hierzu auf die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Zuvor ist jedoch eine Registrierung nötig, z.B. in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden.

Nach erfolgter Registrierung wird eine Bescheinigung (Ankunftsnachweis oder Anlaufbescheinigung) ausgestellt, die bei der zuständigen Leistungsbehörde vorgelegt werden kann.

Teilweise bieten Kommunen den Service an, dass unmittelbar vorher, vor Ort, eine Registrierung erfolgt. Fragen Sie hierzu bitte vorher bei Ihrer zuständigen Kommune nach.

Weitere Links mit Informationen:

Viele hilfreiche Informationen und Tipps zur Integration finden Sie unter https://www.kofa.de/dossiers/fluechtlinge-integrieren